AGB

1. Unternehmen:

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage für Verträge über die Organisation von Veranstaltungen sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen der FUTURE LINK e.U. im Folgenden auch kurz Unternehmen genannt.

2. Vertragsannahme:

Der Vertrag kommt nach Anmeldung des Teilnehmers durch Zusendung der Anmeldebestätigung mit dem Inhalt der schriftlichen oder mittels Telefax oder per Email übermittelten Anmeldebestätigung sowie mit dem Inhalt dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung zustande.

3. Teilnehmer:

Vertragspartner ist derjenige, der sich angemeldet hat und auf den die Anmeldebestätigung ausgestellt worden ist. (in der Folge: Teilnehmer).

4. Zahlungsbedingungen:

Nach Anmeldung erhält der Teilnehmer 3 Monate vor dem Veranstaltungstermin eine Rechnung. Die Rechnung des Unternehmens ist binnen 14 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zahlbar. Für den Fall des Zahlungsverzugs verpflichtet sich der Teilnehmer zur Zahlung von Verzugszinsen in der Höhe der gesetzlichen Zinsen.

5. Rücktritt des Teilnehmers:

Der Teilnehmer ist berechtigt 3 Monate vor dem Veranstaltungstermin kostenlos schriftlich vom Vertrag zurückzutreten, darüber hinaus ist der Teilnehmer nur gegen Entrichtung einer Stornogebühr in der Höhe der gesamten Teilnahmegebühr berechtigt, vom Vertrag schriftlich zurückzutreten.

Ein darüber hinausgehender Schadenersatzanspruch des Unternehmers bleibt bestehen.

6. Rücktritt des Unternehmers:

Der Unternehmer ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn
– der Teilnehmer den Rechnungsbetrag trotz schriftlicher Mahnung und einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen und Hinweis darauf, dass er bei Nichtzahlung vom Vertrag zurücktritt, nicht zahlt;
– dem Unternehmen durch höhere Gewalt (oder andere von ihm nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages nicht möglich ist;
– Veranstaltungen unter irreführender und falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, zB über den Zweck der Veranstaltung oder den Veranstalter, gebucht werden;

Der Unternehmer hat dem Teilnehmer schriftlich den Rücktritt zu erklären. Bei Rücktritt des Unternehmers entsteht kein Schadenersatzanspruch des Teilnehmers, außer der Unternehmer handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig.

7. Haftung:

In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung des Unternehmers und dessen Angestellten  für Sach- oder Vermögensschäden des Teilnehmers ausgeschlossen, gleichgültig, ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Schadenersatzansprüche des Teilnehmers verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung des Unternehmers. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt. Der Unternehmer haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von auf Veranstaltung mitgebrachte Gegenstände. Für den Fall, dass aufgrund von höherer Gewalt (zB Pandemie etc.) die analoge Abhaltung der Veranstaltung erschwert werden sollte, stimmt der Teilnehmer ausdrücklich zu, dass die Veranstaltung vom Unternehmen auch digital zu den sonstigen Bedingungen dieses Vertrages abgehalten werden kann. Um das erforderliche Equipment für eine digitale Abhaltung (Internetzugang, Laptop etc). kümmert sich der Teilnehmer in diesem Fall selbst.

8. Gerichtsstand:

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das jeweils sachlich in Betracht kommende Gericht in 1010 Wien.

9. Österreichisches Recht:

Der gegenständliche Vertrag und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen österreichischem Recht, mit Ausnahme des UN-Kaufrechtes und internationalen Privatrechts (zB IPRG, Rom I VO).

10. Sonstiges:

Sollten Bestimmungen dieses Vertrages rechtsunwirksam, ungültig und/oder nichtig sein oder im Laufe ihrer Dauer werden, so berührt dies die Rechtswirksamkeit und die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragspartner verpflichten sich in diesem Fall, die rechtsunwirksame, ungültige und/oder nichtige (rechtsunwirksam, ungültig und/oder nichtig gewordene) Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die rechtswirksam und gültig ist und in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der ersetzten Bestimmung – soweit als möglich und rechtlich zulässig – entspricht.

Die Abtretung einzelner Rechte und Pflichten aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem Vertrag sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des anderen Vertragspartners gestattet.

11. Geheimhaltung:

Der Unternehmer und der Teilnehmer sind verpflichtet, Daten, Informationen und Unterlagen, die sie im Zusammenhang mit der Veranstaltung, etc erhalten, vertraulich zu behandeln und verpflichtet sich zur Verschwiegenheit.

Der Unternehmer und der Teilnehmer sind verpflichtet, die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes (DSG), der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie allfällige weitere gesetzliche Geheimhaltungsverpflichtungen einzuhalten.

Der Teilnehmer stimmt zu, dass der Veranstalter die personenbezogenen Daten zur Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses verarbeiten darf. Der Veranstalter verarbeitet zum Zweck der Vertragserfüllung die dafür erforderlichen personenbezogenen Daten des Teilnehmers. Die detaillierten datenschutzrechtlichen Informationen (Datenschutzmitteilung) gem Art 13 ff DS-GVO finden Sie auf unserer Homepage unter: www.futurelink.at.

Stand: 19.9.2022